Ist für das Gewächshaus eine Baugenehmigung erforderlich?

Braucht man für ein Gewächshaus eine Baugenehmigung₅₄? Wie groß darf ein Gewächshaus sein, das man ohne Baugenehmigung aufstellen kann?

Diese Fragen sollten Sie sich noch vor dem ersten Spatenstich stellen. Wird eine Genehmigung für Ihr Gewächshaus benötigt, muss diese bereits vor dem Beginn der Errichtung vorliegen. Die Frage, ob eine Gewächshaus-Baugenehmigung erforderlich ist, wird in Deutschland jedoch aktuell nicht einheitlich beantwortet und variiert pro Bundesland.

In diesem Ratgeber schauen wir uns deshalb die Thematik Gewächshaus Genehmigung einmal genauer an. Eines verraten wir schon einmal vorab: Oft ist eine Baugenehmigung für das Gewächshaus nicht erforderlich.

Beliebte Gewächshäuser

192 x 131 cm Gewächshaus
Gewächshaus 192x131 cm
ECO-STAR 2Standard
  • 6 - 8 mm starke Doppelstegplatten
  • Seitenhöhe: ca. 135 cm
  • Drehtür
sofort lieferbar
gratis Versand
ab449,00 €
311 x 534 cm Gewächshaus
Gewächshaus 311x534 cm
ASTERIA 25ProfiPremium
  • 16 mm starke Doppelstegplatten
  • Seitenhöhe: ca. 193 cm
  • inkl. Fundamentrahmen
  • Doppelschiebetür
sofort lieferbar
gratis Versand
ab4.079,00 €
311 x 460 cm Gewächshaus
Gewächshaus 311x460 cm
ASTERIA 24ProfiPremium
  • 16 mm starke Doppelstegplatten
  • Seitenhöhe: ca. 193 cm
  • inkl. Fundamentrahmen
  • Doppelschiebetür
sofort lieferbar
gratis Versand
ab3.679,00 €
235 x 460 cm Gewächshaus
Gewächshaus 235x460 cm
DIAMAS 24ProfiPremium
  • 16 mm starke Doppelstegplatten
  • Seitenhöhe: ca. 193 cm
  • inkl. Fundamentrahmen
  • Einfachschiebetür
sofort lieferbar
gratis Versand
ab3.199,00 €
161 x 235 cm Gewächshaus
Gewächshaus 161x235 cm
URBAN 3ProfiBasic
  • 10 mm starke Doppelstegplatten
  • Seitenhöhe: ca. 193 cm
  • inkl. Fundamentrahmen
  • Einfachschiebetür
sofort lieferbar
gratis Versand
ab1.299,00 €
259 x 384 cm Gewächshaus
Gewächshaus 259x384 cm
SAPHIR 6Hobby
  • 6 - 8 mm starke Doppelstegplatten
  • Seitenhöhe: ca. 143 cm
  • Doppelschiebetür
sofort lieferbar
gratis Versand
ab1.329,00 €

Sind Gewächshäuser bauliche Anlagen?

Rein rechtlich gesehen, fallen Gewächshäuser unter den Begriff der „baulichen Anlage“. Basierend auf den Landesbauordnungen ist eine bauliche Anlage per Definition eine „mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlage“. Ein Gewächshaus fällt somit definitionsgemäß zu den baulichen Anlagen, da diese ein Fundament beanspruchen. Durch das Gewächshaus-Fundament entsteht die beschriebene Verbindung zum Boden und als Bauprodukt wird primär Aluminium eingesetzt.

Unser Tipp:

Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt. In manchen Gemeinden zählen Gewächshäuser zu den verfahrensfreien Bauvorhaben. Trifft dies zu, brauchen Sie keine Baugenehmigung einzuholen. Lassen Sie sich am besten diese Information gleich einmal schriftlich bestätigen, damit Sie auch in Zukunft stets auf der sicheren Seite sind.

    Schon gewusst?

    Liegt Ihrer Stadt oder Gemeinde ein Bebauungsplan vor, kann dieser Ihren Bauantrag beeinflussen. Dieser Plan bestimmt in der Regel, wie viele Anlagen über die Grundstücksflächen Ihres Wohngebiets hinaus, errichtet werden dürfen. Fragen Sie am besten bei Ihrer Behörde einmal nach, ob für Ihr Wohngebiet ein solcher Plan existiert und schauen Sie sich diesen in Ruhe einmal an.

      Gewächshaus Baugenehmigung: bundesweite Unterschiede

      Inwiefern sich die jeweiligen Landesbauordnungen in Deutschland unterscheiden und wann ein Gewächshaus ohne Genehmigung gebaut bzw. errichtet werden darf, zeigen wir Ihnen im bundesweiten Deutschlandcheck auf. Im Folgenden schauen wir uns acht Bundesländer einmal genauer an!

      Gewächshaus Baugenehmigung NRW

      Entsprechend dem Paragrafen § 28 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW₅₅), zählen Gewächshäuser zu den „baulichen Anlagen, die der Gartengestaltung oder der zweckentsprechenden Einrichtung von Gärten dienen“. Laut diesem Paragrafen wird für Ihr Gewächshaus keine Baugenehmigung in NRW benötigt und fällt unter die genehmigungsfreien Vorhaben.

      Dient Ihr Gartenhaus dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, darf dieses eine 5 m Firsthöhe sowie eine Grundfläche von 1.600 m² nicht überschreiten. Ist das der Fall, müssen Sie für Ihr Gewächshaus eine Genehmigung in NRW einholen.

      Zeitnah beim Bauamt über das Genehmigungsverfahren in NRW informieren

      Gewächshaus Baugenehmigung Niedersachsen

      In Niedersachsen gilt die NBauO₅₆. Laut des Anhangs der verfahrensfreien Vorhaben zu Paragrafen § 60, Abs. 1.4, sind Gewächshäuser genehmigungsfrei. Eine Gewächshaus-Baugenehmigung ist in Niedersachsen erst dann notwendig, ist die Firsthöhe höher als 5 m und die Nutzung auf landwirtschaftliche Betriebe bzw. Betriebe der gartenbaulichen Erzeugung, ausgerichtet.

      Trifft die Nutzung nicht zu, werden die Gartenhäuser, entsprechend Abs. 1.1, als Gebäude bestimmt. Sie brauchen auch hier keine Baugenehmigung für Ihr Gewächshaus in Niedersachsen einholen, insofern dieses ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten ausgestattet ist. Außerdem darf Ihr Gebäude weder größer als 40 Kubikmeter sein, noch zu Verkaufs- oder Ausstellungszwecken sowie zum Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen.

      Zeitnah beim Bauamt über das Genehmigungsverfahren in Niedersachsen informieren

      Schon gewusst?

      Die maximal bestimmte Größe ist 40 m³ – mit keinem unserer Gewächshaus-Produkte überschreiten wir diese Vorschrift. Das bedeutet: Sie können sich nach Belieben das Gewächshaus aus unserem Shop aussuchen, dass Ihnen am meisten zusagt und damit beginnen, Ihre eigenen Pflanzen anzubauen.

        Gewächshaus Baugenehmigung Bayern

        Die Regeln für verfahrensfreie Bauvorhaben werden in der BayBo₅₇ festgehalten. Laut Artikel 57, Abs. 1a, gelten Gewächshäuser wie in Niedersachsen als Gebäude. Sie benötigen dementsprechend für Ihr Gewächshaus keine Baugenehmigung in Bayern, insofern dieses einen Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ einhält.

        Auch hier gilt: Dient Ihr Gartenhaus einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, ist keine Baugenehmigung für Ihr Gewächshaus in Bayern erforderlich, wenn dieses eine 5 m Firsthöhe sowie eine Grundfläche von 1.600 m² nicht überschreitet (Abs. 1d).

        Zeitnah beim Bauamt über das Genehmigungsverfahren in Bayern informieren

        Gewächshaus Baugenehmigung Brandenburg & Berlin

        Entsprechend der BbgBO₅₈, Paragraf § 61, Abs. 1f, benötigen Sie für Ihr Gewächshaus im Garten keine Baugenehmigung, insofern dieses nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt im Bundesland Brandenburg aufweist. Dient es der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, gilt Abs.1e. Kurz: Ist Ihr Gartenhaus größer als 150 m² und/oder überschreitet eine Firsthöhe von 5 m, sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Gemeinde in Textform über Ihr Vorhaben zu informieren.

        Dieselbe Vorschrift zwecks Firsthöhe gilt in Berlin (gemäß der BauO Bln; 2005). Für Ihr Gewächshaus in Berlin ist zudem keine Baugenehmigung notwendig, wenn die Brutto-Grundfläche nicht größer als 10 m² ist.

        Zeitnah beim Bauamt über das Genehmigungsverfahren in Berlin informieren

        Gewächshaus Baugenehmigung Hessen

        Nach dem Paragrafen § 63 Abs. 1.4 der Hessischen Bauordnung (HBO), Stand 2018, brauchen Sie für Ihr Gewächshaus im Garten keine Baugenehmigung in Hessen einholen, wenn es nicht mehr als 30 m³ Brutto-Rauminhalt aufweist. Setzen Sie es betrieblich ein, gilt es als genehmigungsfrei, wenn die 5 m Höhe bis zum First nicht überschritten wird.

        Gewächshaus Baugenehmigung Saarland & Rheinland-Pfalz

        Möchten Sie im Saarland auf Ihrem Grundstück ein Gewächshaus errichten, fällt dieses gemäß der Saarländischen Landesbauordnung (Fassung 2005), Paragraf § 65 Abs. 1c, unter die Bezeichnung der „Gebäude“. Weist dieses für den Erwerbsgartenbau eine Firsthöhe bis zu 4 m auf, wird für Ihr Gewächshaus keine Baugenehmigung im Saarland benötigt.

        Ebenfalls keine Gewächshaus-Baugenehmigung ist in der Rheinland-Pfalz notwendig, insofern es der Gartengestaltung dient. Anders als im Saarland werden Gartenhäuser in der LBauO (Fassung 2021), Paragraf § 62 Abs. 7c nicht als Gebäude, sondern als bauliche Anlagen klassifiziert. Soll Ihr Gartenhaus nicht im eigenen Garten, aber betrieblich eingesetzt werden, schreibt Abs. 1c vor, dass Ihr Gewächshaus maximal eine Firsthöhe von 6 m besitzen darf, damit keine Baugenehmigung in der Rheinland-Pfalz obligatorisch ist.

        Zeitnah beim Bauamt über das Genehmigungsverfahren in der Rheinland-Pfalz informieren

        Eine Baugenehmigung ist erforderlich. Was jetzt?

        Zählt Ihre Anlage zu den genehmigungspflichtigen Bauvorhaben:

        1. 1

          Holen Sie die Genehmigung beim Bauamt ein.

        2. 2

          Zeigen Sie dem Bauamt einen maßstabgerechten Plan vor.

        3. 3

          Halten Sie den Mindestabstand zur Nachbargrenze ein.

        4. 4

          Teilen Sie Ihren Nachbarn Ihr Vorhaben mit.

        Was ist mit meinen Nachbarn?

        Planen Sie einen Gewächshaus-Standort dicht an der Grundstücksgrenze zu Ihren Nachbarn, kann dieser Umstand für Differenzen sorgen. Das Einhalten des Mindestabstands zum benachbarten Grundstück ist deshalb unerlässlich. Abhängig von der jeweiligen Bauordnung beträgt dieser in der Regel drei Meter.

        Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihr Gartenhaus keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten enthält, sodass Sie sich rein rechtlich gesehen, nicht angreifbar machen. Generell empfehlen wir Ihnen, von Anfang an Ihre Nachbarn in Ihr Bauprojekt miteinzubinden – das minimiert das Streitrisiko und fördert gleichzeitig ein respektvolles Miteinander.

        Das könnte Sie auch interessieren:

        Profizelt24: Wir ❤ Beet- & Gartenanlagen

        Sind Sie sich unsicher, ob Ihr gekauftes Produkt eine baurechtliche Bescheinigung erfordert, kontaktieren Sie bitte direkt Ihr zuständiges Amt. Haben Sie allerdings Fragen zu unseren Gewächshäusern sowie zu unseren weiteren, (Pflanzen-) Anlagen, werden diese gerne von unserem Experten-Kundenservice beantwortet.

        Experten-Hotline

        service-lukas
        *1 Unser ursprünglicher Gesamtpreis in diesem Shop inkl. 19% MwSt.
        *54 Dieser Ratgeber dient zu Beratungs- und Informationszwecken. Die Inhalte basieren auf dem Informationsstand der jeweiligen Bauordnungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Ratgebers. Für etwaige Änderungen oder Neuerungen der jeweiligen Gesetze übernehmen wir keine Haftung und Gewähr.
        *55 Auflage vom 01.03.2000
        *56 vom 03.04.2012, gültig bis 2024
        *57 Fassung vom 14.08.2017
        *58 Fassung vom 15.11.2015